Atommüllendlagersuche: Legal – Illegal? Wahlen zur rechtmäßigen Mandatsverlängerung von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums NBG seit über einem Jahr überfällig

Atommüllendlagersuche: Legal – Illegal? Wahlen zur rechtmäßigen Mandatsverlängerung von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums NBG seit über einem Jahr überfällig

Seit rund einem Jahr sind die meisten von Bundestag und Bundesrat zu bestimmenden Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Atomabfälle nicht ausreichend legitimiert bzw. gewählt bzw. nicht mal vorgeschlagen. Ersatznominierungen für drei der 12 von beiden Verfassungsorganen laut Gesetz für das NBG zu bestimmenden „anerkannten Personen des öffentlichen Lebens“ sind schon länger nicht erfolgt. Doch bis auf eine Ausnahme haben inzwischen auch alle anderen von diesen Organen zu wählende Mitglieder längst ihre legitimierte „Betriebszeit“ überschritten, bis zu der eine Neuwahl erforderlich gewesen wäre. In der Not hat das Bundesumweltministerium die übriggebliebenen gebeten, solange zu bleiben, bis es irgendwann mal zu einer Verständigung zwischen Bund und Ländern kommt. Nachdem zuletzt Niedersachsen in der Präsidentschaft des Bundesrats keine Lösung herbeiführen konnte, ist nun Hessen an der Reihe. Nach den Buchstaben von Recht und Gesetz ein Trauerspiel, was sich Bund und Länder leisten. Wieder werden politische Einmischungen in das Endlagersuchverfahren eingebracht, diesmal sogar bei dem Gremium, welches als Wächter über ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen soll.

Eigentlich soll das NBG und seine Mitglied darüber wachen, dass das Suchverfahren nach dem 2017 erfolgten gesetzlichen Neustart streng nach den Buchstaben des Gesetzes abläuft, Wissenschaft und Partizipation sichergestellt werden. Dazu ist das Standortauswahlgesetz 2017 nach langen Debatten in einer „Endlagerkommission“ vom Bundestag mehrheitlich verabschiedet worden. Um politische Einflussnahmen durch die Politik zu vermeiden, wie es zuvor bei dem inzwischen als ungeeignet ausgeschlossenen Standort Gorleben erfolgt ist, sollte zusätzlich zu den neuen gesetzlichen Anforderungen für die Standortauswahl auch eine Art unabhängiger Wächter sicher stellen, dass die Behörden und Beteiligten sich an die Spielregeln nach Recht und Gesetz halten. Nun wird sogar dieses Gremium, das Nationale Begleitgremium NBG, zum Zentrum politischer Interessen, vor allem seitens südlicher Bundesländer und das verhindert nun die überfällige Neubesetzung und Wiederwahl beim NBG. Wann eine Lösung kommt, ist weiterhin unklar.

Überraschend ist, dass sich viele der Akteure, selbst auf den Seiten der Atomenergie-Kritiker:innen kaum ernsthaft mit diesem erheblichen Defizit und Versagen staatlicher Akteure ernsthaft auseinandersetzten. Das NBG selbst macht es nicht ernsthaft zum Thema, dass ihm nach den rechtlichen Grundlagen von Bund und Ländern die legitimatorische Basis im Grunde entzogen wird und Nachbesetzungen einfach nicht erfolgen. So wird das Gremium in doppelter Weise geschwächt. Nicht mal bei den Grünen, die maßgeblich an der Entstehung des Standortauswahlgesetzes mitgewirkt haben, führt das zu irgendwelchen Protestreaktionen oder vernehmbaren Stellungnahmen.

Neben den „anerkannten Personen des öffentlichen Lebens“ werden weitere Mitglieder im NBG über eine Art „Zufallsprinzip“ repräsentativ aus der Bevölkerung ausgewählt. Mit diesem Verfahren von sowohl von Bundestag und Bundesrat zu wählenden Personen und Bürger:innen quer aus der Bevölkerung, sollen das Spektrum in den Diskussionen über den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen möglichst auf eine breite Grundlage gestellt werden.

  • Die Süddeutsche berichtet über diese Geschichte zuletzt im
  • Zuletzt hatte sich das NBG Anfang Januar in einer PM öffentlich gemeldet. „Neue Zeit-Szenarien – Wie geht es weiter mit der Endlagerstandortsuche?“ Darin wird auch auf den im November veröffentlichten Tätigkeitsbericht des NBG hingewiesen. Darin warnt das NBG – siehe dazu auch einen Artikel im Background des Tagesspiegels: „Begleitgremium warnt vor Scheitern der Endlagersuche – Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Atommüllendlagersuche warnt vor Folgen eines deutschen Wiedereinstiegs in die Kernenergie für das Such- und Auswahlverfahren. Ein Wiedereinstieg führe dazu, „dass Teile der Gesellschaft dem Verfahren das Vertrauen entziehen und eine Akzeptanz in den zukünftigen Standortregionen schwer erreichbar wird“, schreibt das NBG in seinem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2023.“ Der Tätigkeitsbericht ist auch direkt hier als PDF online. Zuletzt hatte auch der scheidende Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, gewarnt, dass die Debatten um einen nuklearen Neu- oder Wiedereinstieg die ohnehin schon immensen Probleme bei der Endlagersuche weiter destabilisieren könnte. Auch der BUND hatte – zuletzt im November 2023 – immer wieder auf Probleme im Endlagersuchverfahren hingewiesen und einen aktualisierten Sorgenbericht vorgelegt.

Foto: Einige Mitglieder des NBG bei einer Veranstaltung vor dem Zwischenlager Ahaus im Jahr 2022

 

dirkseifert

2 Gedanken zu “Atommüllendlagersuche: Legal – Illegal? Wahlen zur rechtmäßigen Mandatsverlängerung von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums NBG seit über einem Jahr überfällig

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