AKW Krümmel erhält endlich nach neun Jahren Genehmigung zur Stilllegung
Die ziemlich langsamste Atombehörde in der Bundesrepublik mit Sitz in Schleswig-Holstein hat es nunmehr geschafft und dem Vattenfall-Reaktor Krümmel, östlich von Hamburg, die Stilllegungs- und Rückbau-Genehmigung erteilt. Das AKW Krümmel gehört zu denjenigen Atomkraftwerken, denen die Regierung Merkel direkt nach der Mehrfach-Katastrophe von Fukushima die Lizenz zum Weiterbetrieb entzogen hatte. Tatsächlich war das marode AKW – eine „Montagsversion“ eines Siedewasserreaktors mit deutscher Weiterentwicklung und rund 1.400 MW – bereits seit 2007 fast durch die Bank wegen Störfällen und Sicherheitsmängeln nicht mehr am Netz. 2007 war es zu einem Feuer in einem der Transformatoren gekommen, auf der Rückseite der Anlage in der Nähe des Reaktors. Dabei drang Rauch in die Steuerwarte ein, die Kontrollmannschaft musste mit Gasmasken arbeiten, die Feuerwehr war im Großeinsatz. Im Zuge der folgenden Reparaturen ignorierte Vattenfall Auflagen und Anforderungen der Atomaufsicht und sorgte so mit immer neuen Mängeln für Probleme.
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Wenn es in der PM aus Kiel heißt, dass diese Genehmigung nun „rund einen Monat früher als zunächst erwartet, … erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden“ konnte, dann ist das an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Auch wenn Vattenfall zunächst den Stilllegungs-Antrag seit 2011 selbst erheblich verzögert hatte: Schließlich hatte Vattenfall dann im Jahr 2015 den Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Also fast neun Jahre hat die Atombehörde in Kiel für die Stilllegungs-Genehmigung gebraucht. Andere Bundesländer haben derartige Genehmigungen deutlich schneller erteilt.
- Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht
- Auch Heise berichtet über die Genehmigung zur Stilllegung des AKW Krümmel hier.
Obwohl Krümmel in einem maroden Zustand war, hatte Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen der ehemaligen Energiecharta vor einem Schiedsgericht in den USA verklagt, um Schadensersatz für die nach Fukushima erfolgte Abschaltung einzuklagen.
Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Krümmel geht voran“
KRÜMMEL/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (20.06.2024), rund einen Monat früher als zunächst erwartet, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden.
„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst.“
Die Abbauarbeiten in Krümmel werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits im Nachbetrieb durchgeführt: So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager (Standort Krümmel) gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.
Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.
Informationen zum Genehmigungsbescheid:
Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt beispielsweise auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.
Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die Rahmenbedingungen für sogenannte atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die der atomrechtlichen Überwachung unterliegen und damit als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. Dafür braucht es den Nachweis, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.
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