Atomwaffenfähiger Reaktorbetrieb in München Garching – Schriftliches Urteil liegt vor – BUND muss Klagefortsetzung entscheiden

Atomwaffenfähiger Reaktorbetrieb in München Garching – Schriftliches Urteil liegt vor – BUND muss Klagefortsetzung entscheiden

Der Bayerische Verwaltungs-Gerichtshof hat entschieden und nun das Urteil auch schriftlich gegründet und veröffentlicht. Der Atomforschungsreaktor FRM II der TU München Garching darf weiterhin auch mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran betrieben werden. Eine Umrüstung auf weniger brisanten Atombrennstoff wäre bislang nicht möglich. „Richter geben TU beim Garchinger Reaktor freie Hand“, titelt die Süddeutsche über das Urteil. „Die Anlage kann auch ohne Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran hochgefahren werden. Das begründet der Verwaltungs-Gerichtshof in seinem Urteil mit einer unwirksamen Frist. Das juristische Ringen ist noch nicht zwangsläufig beendet.“

Derzeit steht der Reaktor nach einer Störfallserie noch still und wir mit erheblichen Problemen repariert. Erst im nächsten Jahr dürfte im besten Fall ein Wiederanfahren möglich werden, falls nicht weiter Probleme auftauchen. Neue Brennelemente mit waffenfähigem Uran sind zuletzt aus Frankreich angeliefert worden. Das waffenfähige Material stammt ursprünglich aus Russland. Mit Unterstützung von anderen Akteuren gegen den Betrieb des Forschungsreaktors in Garching hatte der BUND Bayern eine Klage angestrengt. Immerhin ist der Einsatz des atomwaffenfähigen Materials in Garching auch ein weltweites Problem bezüglich der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Material. Solange Deutschland solchen Brennstoff einsetzt, können Staaten darauf verweisen, dass für sie auch erlaubt sein müsse, was Deutschland zu Forschungszwecken macht. Stichwort Iran – und anderswo.

Das Süddeutsche erwähnt auch, eine wichtige weitere Entscheidung des Gerichts: „Eine Revision gegen seine Entscheidung hat das oberste bayerische Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Dennoch könnte das juristische Ringen um den Garchinger Forschungsreaktor noch nicht zu Ende sein. Denn dem BN steht die Möglichkeit offen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Ob der Verband diesen Weg gehen wird, lässt Landesgeschäftsführer Peter Rottner offen. „Wir schauen uns jetzt erst mal die Urteilsbegründung an. Danach werden wir entscheiden, ob wir eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.“

Inzwischen haben viele Akteure auch im Umfeld des BUND signalisiert, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der BUND das Verfahren in jedem Fall fortsetzen sollten, also nun zunächst mal die Zulassung einer Revision erstreiten sollten. Die Gefahren einer militärischen Weiterverbreitung durch den Betrieb des Reaktors in München wäre zu dominant.

dirkseifert

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