Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium (NBG) nimmt „Nationales Entsorgungsprogramm“ des Umweltministeriums unter die Lupe

Atommülllagerung: Nationales Begleitgremium (NBG) nimmt „Nationales Entsorgungsprogramm“ des Umweltministeriums unter die Lupe

Die Lagerung für alle Arten von radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung ist nicht nur ein hohes Risiko für Mensch und Umwelt. Die sogenannte „Entsorgung“ läuft weitgehend jenseits aller Planungen bzw. Versprechungen oder Ankündigungen. Sogenannte Endlagerung verschieben sich immer wieder und immer weiter in die Zukunft. Die vermeintliche „Zwischenlagerung“ dauert oberirdisch immer länger und überall entstehen neue Lagerhallen. Vor allem aber: Mit Blick auf die Gefahren ist absolut gar nichts gelöst. Die EU fordert seit Jahren von den Mitgliedsstaaten die Vorlage eines „Nationalen Entsorgungsprogramms (NAPRO), in dem über Umgang und Pläne für die weitere oberirdische Aufbewahrung und die angestrebte unterirdische Dauerlagerung berichtet werden soll. Auch die Kosten sind dabei ein Thema. Jetzt hat das für die Endlager-Suche zuständige „Nationale Begleitgremium“ (NBG) ein Gutachten vorgelegt, in dem die bisher vorliegen Entwürfe aus dem Hause des noch grünen Umweltministeriums unter die Lupe genommen werden.

Auf seiner Sitzung am 6. März hatte sich das NBG mit dem Thema befasst: TOP 7 Präsentation NBG-Gutachten zum Nationalen Entsorgungsprogramm. Dort ist dieser Vortrag als PDF zu finden: „Empfehlungen zum Prüfungsumfang der Strategischen Umweltprüfung zum Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) Prof. Dr. Gesa Geißler, Prof. Dr. Johann Köppel, unter Mitarbeit von cand B.Sc. Julia Neugebauer Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 06.03.2025“  (95. NBG-Sitzung (6.3.2025/Berlin-Online)). Unter „Gutachten“ findet sich im weiteren die Studie mitsamt einer Kurzfassung beim NBG hier. Bereits am 28. Februar hatte das NBG gemeldet: „Gut­ach­ten nimmt das Na­tio­na­le Ent­sor­gungs­pro­gramm in den Fo­kus

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Das NAPRO betrachtet nicht nur die Lagerung hoch radioaktiver (wärmeentwickelnder) Abfälle, sondern alle Arten von Strahlenmüll, die im Zusammenhang mit der Atomenergienutzung entstanden sind. Das sich dann auch die nicht-wärmeentwickelnde Abfälle, die auch als leicht- und mittelradioaktive Abfälle bezeichnet werden. Während für einen Teil dieser leicht- und mittelaktiven Abfälle in Salzgitter der Schacht Konrad für ein unterirdisches Lager ausgebaut wird, wird für die hochaktiven Abfälle noch ein Standort gesucht. Das dafür geschaffene Standortauswahlgesetz enthält aber auch eine Anforderung, die sich auch die leicht- und mittelaktiven Abfälle bezieht: Denn im Schacht Konrad könnten, wenn er denn je in Betrieb geht, nur rund die Hälfte der erwarteten leicht- und mittelaktiven Abfälle eingelagert werden. Für rund 300.000 Kubikmeter solcher Abfälle soll daher im Rahmen des Standortauswahlgesetzes nachrangig auch geprüft werden, ob diese mit den hochaktiven Atommüll am gleichen Ort gelagert werden könnten. Daher ist das Nationale Begleitgremium sowohl bei der (Zwischen)-Lagerung der hochaktiven Abfälle „betroffen“ – und eigentlich auch für die Lagerung anderer Abfälle, wenn diese in Bezug zum Standortauswahlgesetz stehen.

Noch in diesem Jahr muss die Bundesregierung ihre Berichte zum Nationalen Entsorgungsprogramm an die EU-Kommission übermitteln. Viel hat das BMUV dazu bislang nicht auf die Reihe bekommen, jedenfalls wenn man den Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet. Seit Jahren sind die zuständigen staatlichen Stellen eher damit befasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Blick auf die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle einzugrenzen oder auszuschließen. Nachdem das Standortauswahlgesetz noch die hohe Priorität von Transparenz und Partizipation im Umgang mit hochaktiven Abfälle betonte, ist seit dem eher festzustellen, dass ein Rollback in alte Umgangsweisen erfolgt. Ob das als „Beharrungsvermögen“ oder „Strukturkonservatismus“ von Behörden und Ministerien zu bewerten ist oder gezieltes Interesse, die Öffentlichkeit angesichts der enormen Risiken zu „schonen“ sei dahingestellt.

Dokumentation:

NBG: Gut­ach­ten nimmt das Na­tio­na­le Ent­sor­gungs­pro­gramm in den Fo­kus

Gutachten | 28.02.2025

Wie können bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle in Deutschland sicher und verantwortungsvoll entsorgt werden? Die Strategie der Bundesregierung dazu wird im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) festgehalten. Es wurde im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen und ist regelmäßig, mindestens aber alle zehn Jahre, zu überprüfen. Die nächste Aktualisierung steht 2025 an. Grund genug für das NBG, das Vorhaben in einem eigenen Gutachten zu beleuchten.

Federführend für die Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms ist das Bundesumweltministerium (BMUV). Es führt hierzu eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Einer der ersten Schritte dieser SUP war ein Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (sog. Scoping-Termin) im Oktober 2024. Dazu wurden u. a. zivilgesellschaftliche Organisationen und einige Behörden eingeladen – auch das NBG. Dabei wurde von den Teilnehmenden Kritik an der geplanten Durchführung der Strategischen Umweltprüfung geäußert – insbesondere an der Prüfung möglicher Alternativen und Szenarien.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Nationale Begleitgremium ein Gutachten, das untersuchen sollte, ob der geplante Prüfungsumfang den Anforderungen einer SUP nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) entspricht und inwieweit es möglich und erforderlich ist, im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung verschiedene Szenarien und Alternativen auf dem Weg zu einer sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle zu prüfen.

Das komplette Gutachten von Gesa Geißler und Johann Köppel finden Sie hier.

 

Dirk Seifert

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