Nachgefragt: AKW Fessenheim, neue Störfälle und das überfällige Abschalten

AKW Fessenheim: Ein Roboter stürzt in das Reaktorbecken, bleibt kurz vor den meist hochradioaktiven Brennelementen hängen und wird dann offenbar von einer Kühlleitung angesaugt. Erneut ein Störfall im ältesten französischen Atommeiler, unweit von Freiburg, dessen Folgen ohne weiteres auch katastrophaler hätten sein können. Dieser Tage jährt sich zum 40. Mal der Super-GAU im AKW Three Mile Island in Harrisburg. Die beiden Reaktoren in Fessenheim sollen nach vielen Verzögerungen nun im März und August 2020 viel zu spät abgeschaltet werden. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hat die Bundesregierung zu den alarmierenden Störfällen und der Stilllegung von Fessenheim befragt.

Die mündlichen Fragen des MdB Zdebel werden am kommenden Mittwoch in der Fragestunde des Bundestages beantwortet oder ggfls. später schriftlich beantwortet.

  • Die Drucksache mit allen Fragen zur Fragestunde am 3. April 2019 hier als PDF. Die Fragen von MdB Hubertus Zdebel haben die Nummern 69 udn 70.

Die Fragen im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich folgende Einzelfragen an die Bundesregierung zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde am Mittwoch, den 23.04.2019:
+ Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verbindliche Vereinbarungen bzw. Regelungen, dass nach den Ankündigungen des französischen Präsidenten Macron, des französischen Umweltministers De Rugy  und zuletzt auch des AKW Betreibers Électricité de France (EDF) die dauerhafte Abschaltung des Block 1 des französischen AKW in Fessenheim im März 2020 und des Block 2 im August 2020 tatsächlich erfolgen und es nicht erneut zu Verzögerungen der Abschalttermine kommen wird (https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der laut Medienberichten im Februar 2019 getroffenen Entscheidung der französischen Atomaufsicht ASN, das AKW Fessenheim aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit, die einen Reaktorbetrieb von einem Jahr und darüber hinaus bedeutet, von der nach der Atomkatastrophe von Fukushima für alle französischen Atommeiler aus Sicherheitsgründen angeordneten Nachrüstpflicht von stärkeren Notstromgeneratoren, auszunehmen (https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html)?
+ Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Absturz eines ferngesteuerten Reinigungsroboters während der letzten Revision im AKW Fessenheim, bei dem nach einem Medienbericht der Roboter nur knapp oberhalb der Brennelemente im Reaktorbecken hängen blieb und von einer Kühlleitung derart angesaugt worden war, dass das Personal für 13 Minuten eine Abschaltung der Kühlung des Reaktors durchführen musste, um den Roboter zu befreien (https://www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html), und könnte nach Kenntnis der Bundesregierung ein solcher oder ähnlich gelagerter Unfall auch in einem deutschen Atomkraftwerk passieren?“

DSe4Zdebel

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