S 21: Gericht stoppt wieder Bauarbeiten – Bahn will trotzdem im Januar roden
Heute erreichte uns die Meldung über die (nun wieder) erfolgreiche Klage des BUND gegen die 5. Planveränderung. Ursprünglich waren statt ein großes „Grundwassermanagement“-Komplex drei kleinere, verteilte Infiltrationswasseraufbereitungsanlagen und eine Überschusswasseraufbereitungsanlage geplant. Die 5. Planänderung wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt ohne Beteiligung von dritten und ohne Rücksicht auf im Mittleren Schloßgarten lebenden geschützten Arten (wie z.B. der Juchtenkäfer) genehmigt. Der Verwaltungsgerichthof Mannheim schreibt in ihrem Urteil dazu:
Das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen und planungsrechtlich bewältigen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen der Bau dieser Nebenanlagen im Bereich des mittleren Schlossgarten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen.
Ferner stellt der VGH Mannheim fest, dass das Eisenbahn-Bundesamt zum Zeitpunkt des Planänderungsverfahrens vom Vorkommen einer lokalen Population des Juchtenkäfers, einer europarechtlich streng geschützten Art, im Mittleren Schlossgarten wusste. Weiter heißt es, dass:
[…] die Frage, ob der Bau der Rohrleitungen, Grundwassermessstellen und Infiltrationsbrunnen im Mittleren Schlossgarten zu relevanten Beeinträchtigungen dieser Population führe und welche verbindlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Population ggf. zu ergreifen seien, schon im Rahmen des Planänderungsverfahrens zu bewältigen gewesen und hätte nicht der Bauausführung vorbehalten werden dürfen.
Nun stehen wir wieder vor einer ähnlichen Situation wie am 30.09.2010, als die Bahn mit dem Bau des Grundwassermanagements und der gewaltsamen und in mindestens einem Fall illegalen Fällung der ersten Bäume im Mittleren Schlossgarten angefangen hat. Unseres Wissens nach gibt es nachgewiesene Bestände des Juchtenkäfers im Teil des noch bestehenden Mittleren Schloßgartens. Das Kommunikationsbüro für das Projekt S21 der DB AG äußerte sich heute aber zum VGH-Beschluss mit den höhnischen Abschlussworten:
Die im Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon unberührt und werden unverändert umgesetzt.
Die Bahn ist also im Begriff ihre schon begangenen Fehler zu wiederholen. Zwar spricht sie davon, dass mit „zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz zu rechnen“ sei, doch urteilt sie schon voreilig über die Bäume im Mittleren Schlossgarten, welche das Habitat weiterer Populationen des Juchtenkäfers sind. Manche Kritiker werden nun vielleicht sagen, „Na und? Ist ja nur ein Käfer.“ Dennoch stellt diese besondere Käferart eine Schlüsselart dar und steht stellvertretend für die Artenvielfalt im gesamten Park. Außerdem legt dieser Vorfall nun noch einmal deutlich die wahre Politik der Bahn bloß: erst machen und wenn der Schaden schon verrichtet ist, dann einfach eine Strafe kassieren. Die Bahn will ja schließlich, egal was kommt, weiterbauen.