Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit – Protestaktion vor dem Bundestag
„Jahressteuergesetz, Abgabenordnung, Gemeinnützigkeit, Verfassungsschutz“ es gibt kaum sperrigere Begriffe – und doch haben sie es in sich und könnten die lebendige Zivilgesellschaft gefährden. Mit der Streichnung des kleinen Wortes „widerlegbar“ könnten alle gemeinnützigen Organisationen potentiell gefährdet werden. Wen der Verfassungsschutz in einem seiner Berichte für „extremistisch“ hält soll automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren – ohne Anhörung und ohne Urteil. Was sich schon rein intuitiv gegen das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden richtet ist aber auch jetzt schon Praxis – mit einem Unterschied: Die betroffenen Vereine können die Vorwürfe vor den Finanzämtern widerlegen. Und dies war in allen uns bekannten Fällen erfolgreich. Vor dem Bundestag und der entscheidenden Anhörung im Finanzausschuss protestierten nun verschiedene Organisationen gegen das Gesetzesvorhaben. Das Motto war: „Zivilgesellschaft nicht schreddern! Dem Verfassungsschutz keine Entscheidung über Gemeinnutz!“