Plangenehmigung für Bau der Vattenfall-Trasse war rechtswidrig

Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts, warum Vattenfall vorerst nicht, wie geplant, in Hamburg seine Fernwärmetrasse bauen darf, ist jetzt öffentlich – und ein Schuss vor den Bug der grün geführten Umweltbehörde und von Vattenfall. Demnach hätte die Umweltbehörde ein Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung machen müssen. Umweltsenatorin Anja Hajduk hatte stattdessen aber versucht, die Sache auf die Schnelle in einem vereinfachten Planverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuziehen, und das – zuletzt in einer Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft zu dem Thema – auch noch so dargestellt, als wäre dies aus juristischen Gründen der einzig mögliche Weg. Damit ist sie jetzt richtig auf die Nase gefallen. Das Gericht stellte auch klar, dass es unrealistisch sei, dass die Fernwärmeleitung zur Heizperiode 2012/13 betriebsbereit wäre. Hier die heutige Stellungnahme von BUND Hamburg und ROBIN WOOD dazu: http://www.robinwood.de/Newsdetails.13+M51b3529387b.0.html Und die Pressemitteilung des OVG: http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/2134970/pressemeldung-2010-03-03-ovg01.html Und hier findet sich der OVG-Beschluss samt Begründung: http://justiz.hamburg.de/contentblob/2134812/data/5bs24-10.pdf

Ute Bertrand

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