Gorleben CASTOR darf rollen

Wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 01.06. in der Pressemitteilung Nr. 005 bekannt gab, darf der nächste Gorleben-Transport rollen. Das BfS im Wortlaut: „Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den Transport von elf Behältern mit HAW-Glaskokillen von der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben genehmigt. Der Antrag hierfür wurde von der Nuclear Cargo + Service GmbH am 18. Februar 2011 gestellt. Bei den HAW-Glaskokillen handelt es sich um Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken, die vor 2005 von Deutschland aus dorthin transportiert worden sind. Die Kernkraftwerksbetreiber sind verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen.

ROBIN WOOD-Kletteraktion vor dem Zwischenlager Gorleben am 9.11.10 (Foto: Christian Grodotzki)
Ein Transporttermin wird in der Pressemitteilung des BfS – natürlich – nicht mitgeteilt: „Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.01.2012 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH“, so das BfS. „Den konkreten Transporttermin muss die Genehmigungsinhaberin nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor dem Transportbeginn abstimmen.“ Was soll ich dazu noch schreiben? Mit Protesten muss gerechnet werden…

Daniel Häfner

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