Verurteilung wegen des Aufrufs „Castor? Schottern!“
Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte am Gotthilf Lorch wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ (§111 StGB) zu 15 Tagessätzen á 25 Euro. Die Straftat, zu der Gotthilf Lorch mit seiner Unterschrift unter die Absichtserklärung der Kampagne „Castor? Schottern!“ aufgerufen haben soll, sei die „Störung öffentlicher Betriebe“ (§316b StGB).
Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er die Absichtserklärung der Kampagne „Castor? Schottern!“ 2010 aus Solidarität mit der Aktion unterzeichnet hat. Ergänzend fügte er hinzu, dass er wahrscheinlich auch selber geschottert hätte, wenn ihn seine Behinderung nicht daran hindern würde. Er wollte damit auch betonen, dass sich Menschen mit Behinderung, die sich gegen die Nutzung von Atomenergie engagieren wollen, mit der Unterschriftenaktion der Kampagne „Castor? Schottern!“ eine Möglichkeit geboten wurde, ihren Protest sichtbar zu machen. Gotthilf Lorch wird das Urteil anfechten und sich auch weiterhin für eine atomenergiefreie Welt einsetzen. Weitere Informationen: www.castor-schottern.net