Streit um „Wildplakatierung“ vor Gericht – Stadt Hamburg will bei ROBIN WOOD für Aufkleber abkassieren
Morgen wird sich das Hamburger Verwaltungsgericht mit einem kleinen Aufkleber befassen. Die “Zentralstelle Wildplakatierung” der Stadt Hamburg will nämlich erfahren haben, dass einige Aufkleber für eine Demo gegen das Kohlekraftwerk Moorburg im September 2007 auf Laternenmasten im Hamburger Stadtgebiet geklebt wurden. Die Stadt wertet dies als illegale Wildplakatierung – und versucht nun seit Jahren hartnäckig, ROBIN WOOD dafür zur Verantwortung zu ziehen. 120 Euro soll der Umweltschutzverein zahlen. Dabei ist nicht einmal nachvollziehbar ist, wer wann wieviele Aufkleber auf Masten gepappt hat und was ROBIN WOOD damit zu tun haben soll. ROBIN WOOD hält den Gebührenbescheid für rechtswidrig und hat dagegen geklagt. Der Streit landete daher vor dem Verwaltungsgericht, das nun für morgen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage geladen hat. Der Termin ist öffentlich. Zu erwarten ist, dass es nicht nur um Formalia gehen wird, sondern auch um so Grundsätzliches wie den Schutz der Meinungsfreiheit und die Willkür von Behörden-MitarbeiterInnen. TERMIN: Donnerstag, den 16. August 2012 um 10:00 Uhr, Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, Saal 3.02, 3. Stock Weitere Hintergrundinformationen dazu sowie die Klageschrift stehen auf der ROBIN WOOD-Homepage: Artikel im ROBIN WOOD-Magazin PM v. 11.4.2012 PM v. 17.2.2012 Klageschrift von ROBIN WOOD (AZ 20K 443/12) Update vom 16.8.2012 Die Sach- und Rechtslage wurde heute ausführlich vor dem Hamburger Verwaltungsgericht erörtert, eine Entscheidung in der Sache steht aber noch aus.