Vattenfall und Stilllegung von AKWs – Landtag Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung
Weil Vattenfall sich bis heute nicht entschieden hat, wie es mit den stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel weiter verfahren will, hat jetzt der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen, die Initiative für eine Änderung des Atomgesetzes auf den Weg zu bringen. Während sich die drei Konzerne RWE, E.on und EnBW inzwischen erklärt haben und den schnellen Rückbau der Anlagen anstreben, hat sich einzig Vattenfall noch nicht festgelegt.
Hintergrund ist, dass das Atomgesetz nicht regelt, bis wann ein AKW-Betreiber sich entscheiden muss, wie er die Stilllegung eines Reaktors in Angriff nehmen will und dazu einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der jeweils zuständigen Atomaufsicht auf Länderebene stellt. Grundsätzlich kann ein Betreiber zwischen Rückbau und Einschluss wählen, aber wie lange er sich für diese Entscheidung Zeit lässt, steht ihm derzeit vollkommen frei. Klar ist das eine Gesetzeslücke.
Das soll sich nun ändern: Mit einer Initiative über den Bundesrat soll die Landesregierung in Kiel das nun ändern, so der Landtag. Nicht nur die Fristen sollen dabei geregelt werden, sondern entsprechend dem Koalitionsvertrag der sogenannten Dänen-Ampel soll per Atomgesetz auch festgelegt werden, dass den Betreibern der sofortige Rückbau künftig per Gesetz vorgeschrieben wird. Der sogenannte „sichere Einschluss“ soll also als Möglichkeit grundsätzlich verboten werden.
So gut das zunächst klingen mag und vor dem Hintergrund, dass Vattenfall immer mehr den Eindruck erweckt, sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen: Ob der schnelle Rückbau in allen Fragen wirklich die sicherheitstechnisch beste Variante ist, sollte in jedem Fall als Prüfung möglich sein. Nicht aus den Gründen, die Vattenfall „vorschiebt“. Aber: Angesichts der bis heute völlig ungelösten Entsorgung und der Tatsache, dass die hochradioaktiven Atomabfälle mangels Endlager ohnehin für 40 Jahre an den AKW-Standorten verbleiben – selbst wenn die Reaktoren schließlich abgerissen wären – sollte die differenzierte Diskussion über Alternativen möglich sein.
Statt einfach eine solche Alternativen-Debatte per Atomgesetz zu beschränken, wäre es durchaus sinnvoll, das sicherheitstechnisch beste Verfahren im Rahmen einer Alternativen-Diskussion und einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils konkret bezogen auf die Anlage zu klären. Wichtig wäre, dass nach einem solchen (zügigen) Verfahren der Betreiber per Gesetz verpflichtet werden kann, die Maßnahmen auf seine Kosten umzusetzen. Dafür müsste die zuständige Atomaufsichtsbehörde im Atomgesetz die entsprechende Handhabe bekommen.