Grob ungehörig über Wasser – Akte 3
* Dritter Prozesstag zum Atommüllschiff-Stopp auf dem Dortmund-Ems-Kanal * Termin: 17. April, 11:00 Uhr am Amtsgericht Dortmund Am kommenden Mittwoch wird vor dem Amts- und Schifffahrtsgericht in Dortmund der Prozess wegen Bußgeldbescheiden gegen zwei UmweltaktivistInnen fortgesetzt. Die beiden hatten sich am 28. Mai 2012 mit einem Transparent („Vermeiden statt Verschieben“) von einer Brücke über dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster abgeseilt. Das mit Atommüll aus dem AKW Obrigheim beladene Schiff „Edo“ hatte vor den abgeseilten AktivistInnen angehalten. Ihnen werden nun Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen: das „verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ sowie eine „grob ungehörige Handlung“. Mit ihrer Aktion wollten die AtomkraftgegnerInnen die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zahlreichen Atomtransporte lenken, die auf verschiedenen Wegen täglich quer durch die Bundesrepublik unterwegs sind, ohne dass die Bevölkerung darüber informiert wird.
Rund 10.000 Transporte radioaktiven Materials finden pro Jahr hierzulande statt. Dazu gehören Atommüll-Transporte ebenso wie Versorgungstransporte mit Uran nach Gronau oder Lingen. Sie alle haben den Zweck, die Atomindustrie aufrechtzuerhalten und ihre Gewinne zu mehren. Auch eine neue Endlagersuche wird dieses Problem nicht lösen. Gegen die AktivistInnen wurden wegen ihrer Demonstration über dem Wasser Bußgeldbescheide verhängt. Beide legten Widerspruch ein und wehren sich – auch vor Gericht – offensiv gegen die Kriminalisierung von Protesten. Bereits am 7. und 28. März wurde verhandelt – zu einem Urteil aber kam es bislang nicht. Der vorige Prozesstag endete mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter, der weder die Aussagen von Zeugen protokollieren lassen, noch sich mit dem Versammlungsrecht auseinander setzen wollte. Robin Wood Aktivistin Cécile Lecomte hat die Anträge auf ihrem Blog veröffentlicht. „Unser Eindruck ist, dass die politische Dimension der Aktion vor Gericht ausgeblendet werden soll“, sagen die beiden Betroffenen. Sie wollen sich nicht einschüchtern lassen. „Wir werden auch weiterhin gegen Atomtransporte und die Atomindustrie aktiv werden – ob auf der Straße, Schiene, über dem Wasser oder im Gerichtssaal!“ * * * * * * * * * * * * * * * Prozesstermin: Mittwoch, den 17. April 2013, 11:00 Uhr im Sitzungsaal 1.177, Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22 * * * * * * * * * * * * * * * Auch der dritte Prozesstermin wird spannend werden. Bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn werden sich die beiden AktivistInnen vor dem Amtsgericht Dortmund mit UnterstützerInnen treffen und auf ihr Anliegen aufmerksam machen. JournalistInnen sind herzlich eingeladen. Im Gericht gibt es eine Eingangskontrolle. Es wird empfohlen, Ausweisdokumente mitzuführen. Informationen zu der Aktion: http://www.robinwood.de/wordpress/blog/energie/2013/03/atommullschiff-stopp-prozess-vor-dem-schifffahrtsgericht-in-dortmund-geht-in-die-nachste-runde/ www.robinwood.de www.sofa-ms.de