Kanalschiff-Prozess: Großer Aufwand für symbolische Bußgelder

Protest vorm Gericht in DortmundUrteil im Prozess um gestopptes Atommüllschiff

Im Prozess gegen zwei Umweltaktivist_innen wurde am dritten Verhandlungstag das Urteil gesprochen: Bußgelder in Höhe von 10 und 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrtsanlagen“. Sie hatten im Mai 2012 ein mit Atommüll beladenes Schiff durch eine Abseilaktion in Münster über dem Dortmund-Ems-Kanal gestoppt. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 165 Euro hatten sie Widerspruch eingelegt, über den in drei Prozesstagen vor dem Amts- und Schifffahrtsgericht in Dortmund verhandelt wurde. Mit ihrer Aktion hatten sich die Atomkraftgegner_innen von ROBIN WOOD gegen die zahlreich stattfindenden Atomtransporte und den Weiterbetrieb der Atomanlagen gewandt. „Jeder Atommülltransport verschleiert das nicht lösbare Entsorgungsproblem. Deshalb ist es auch weiterhin notwendig, gegen Atomtransporte Widerstand zu leisten“, erklärt Martin, einer der betroffenen Umweltaktivist_innen. In dem Prozess hatten sich die beiden Betroffenen mit Hilfe von Laienverteidigerinnen selbst verteidigt. Dieser ungewöhnliche Vorgang stieß auf großes Interesse bei den Richterkolleg_innen am Amtsgericht in Dortmund, die den zweiten Prozesstag gespannt mitverfolgten. Die Atomkraftgegner_innen argumentierten, die Kletter-Aktion über dem Kanal sei eine Versammlung gewesen, die sich gegen den Atommülltransport wandte und deshalb durch das Grundgesetz auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen sei – das Versammlungsrecht gilt auch auf Wasserstraßen und unter Brücken. Richter Tebbe meinte, dass es „ganz wichtig“ sei, dass es Leute wie die Aktivist_innen gibt, die der „Stachel im Arsch der Atomwirtschaft“ seien. Gleichzeitig meinte er aber, dass Versammlungsrecht nicht die Betriebsanlagenverordnung aufheben würde und es eventuell doch eine abstrakte Gefährdung des Schiffsverkehrs gegeben hätte (eine konkrete Gefahr bestand nicht) und verurteilte die Betroffenen zur Zahlung geringer „symbolischer“ Bußgelder. Die geringe Höhe begründete er unter anderem damit, dass die Polizei rechtswidrig gegen die Demonstrant_innen vorgegangen sei. Richter Tebbe war schon bei Verkündung des Urteils klar: „Meine Meinung muss nicht endgültig sein.“ Die Betroffenen werden in der Tat Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, weil sie der Meinung sind, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit uneingeschränkt auch über dem Wasser gilt.Das Verfahren war von vornherein politisch motiviert. Unliebsame Protestaktionen sollen unterbunden werden.Als keine Straftaten zu finden waren, versuchte es die Wasser- und Schifffahrtsdirektion mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz“,, erklärte die Aktivistin Cécile das Urteil. „Nötig ist andauernder Protest zur endgültigen, sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen weltweit.“ Martin fügte hinzu: „Wir werden auch weiterhin gegen die Atomindustrie und Atomtransporte aktiv sein, unabhängig davon, wo sie stattfinden.“

Mehr Infos:  http://blog.eichhoernchen.fr/tag/EDO (Blog einer RoWo-Aktivistin mit den gestellten Anträgen: 57 Seiten am 17. April!) www.sofa-ms.de www.robinwood.de

Cecile Lecomte

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