ROBIN WOOD – Solidarität mit den „Arctic 30“

Who ist the Pirate?ROBIN WOOD zeigte sich vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg solidarisch mit den in Russland inhaftierten AktivistInnen des Greenpeace-Schiffes „Arctic Sunrise“. Dafür musste auch im kalten Hamburg aber erst einmal die Versammlungsfreiheit durchgesetzt werden, selbst wenn drinnen im Gericht die Benimmregeln der Diplomatie und feiner Zwirn vorherrschen. Ein Erlebnisbericht von zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen, die in Hamburg mit dabei waren:

Es ist Mittwoch, der 6. November 2013. Wir demonstrieren vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg für die sofortige Freilassung der „Arctic30“. Hier vor dem Gericht der Vereinten Nationen findet auf Antrag der Niederlande, dem Flaggenstaat der „Arctic Sunrise“, gegen Russland die mündliche Verhandlung darüber statt, ob Russland mit der Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiffes in der Barentsee und der Inhaftierung der AktivistInnen gegen das Seerechtsübereinkommen verstoßen hat. Das Gericht im feinen Elbvorort ist von der Polizei weiträumig abgesperrt. Wir wollen uns solidarisch zeigen, ohne die Situation für uns zu vereinnahmen. Deshalb halten wir gemeinsam mit anderen ROBIN WOOD-AktivistInnen Schilder mit Bildern vom russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie von Altkanzler Gerhard Schröder hoch, welche beschriftet sind mit den Fragen: „Who is the pirate?“ und „Who is the rowdy?“ Die Presse nimmt das bunte Motiv vor dem kühlen Gerichtsgebäude gerne auf. (Zur Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen)

Who ist the Pirate?

Wegen einer Protestaktion gegen eine Ölplattform von Gazprom in der Arktis sitzen 28 Greenpeace-AktivistInnen sowie zwei Journalisten seit über sechs Wochen in Murmansk in Untersuchungshaft. Die russische Justiz wirft ihnen „bandenmäßige Piraterie“ und „Rowdytum“ vor. ROBIN WOOD hält die Ölförderung in der Arktis für unverantwortlich, Protestaktionen wie die der Greenpeace-AktivistInnen dagegen für verantwortungsvoll und notwendig. Umweltschutz ist kein Verbrechen! Vor dem Seegericht Doch selbst in der Bundesrepublik ist die Einhaltung vom Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit keine Selbstverständlichkeit. Die Polizei will am Mittwoch das Hochhalten der Plakate vor dem internationalen Seegerichtshof unterbinden und die AktivistInnen auf die andere Straßenseite „ins Abseits“ drängen. Dies hätte aber den Charakter und die Entfaltungsmöglichkeiten der plakativen Aktion völlig verändert. Die Demonstrierenden weigern sich, der Anweisung der Polizei Folge zu leisten. Nur so kann die Solidaritätskundgebung für die „Artic30“ von zahlreichen Journalisten gut sichtbar zusammen mit dem Seegerichtshof wahr genommen werden. Als die AktivistInnen aber den Schutz der Öffentlichkeit verlassen und sich auf den Heimweg machen, werden sie in einer Seitenstraße von Polizeibeamten in Zivil und später in Uniform angehalten und gezwungen, sich auszuweisen. Der Grund? Sie hätten sich „ohne Genehmigung“ versammelt. Dabei verkennt die Polizei: Eine Genehmigung sieht das Versammlungsgesetzt nicht vor!

Kontrolle

Solche Diskussionen mit den HüterInnen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – die ja gleichzeitig auch HüterInnen der Freiheit von Versammlungen sein sollten – sind in der frostigen Hansestadt leider zur Regel geworden. Dabei dürfte es doch eigentlich nicht allzu schwer sein, die verfassungsrechtlich vorgegebenen und durch die Rechtsprechung gestärkten Grundsätze der Versammlungsfreiheit zu verinnerlichen: Eine Versammlung liegt auch dann vor und ist zu schützen, wenn sie nicht angemeldet ist und ein „Befehlshaber“ über die TeilnehmerInnen auf die Schnelle nicht aufzufinden ist. Zudem dürfen bei einer Versammlung auch der genaue Ablauf und Versammlungsort von den TeilnehmerInnen mit bestimmt werden. Vor dem Seegerichtshof hilft nur, dass sich die AktivistInnen von ROBIN WOOD mit Ausdauer den sinnlosen Auflagen der Polizei widersetzen.

Demo Seegerichtshof

Hiernach will sich einer der ROBIN WOOD-AktivistInnen noch anhören, welche juristischen Argumente im Innern des Gerichts ausgetauscht werden. Dabei fällt nach dem Passieren der Sicherheitsschleuse zunächst auf, dass von nun an das feine Zwirn und die formale Höflichkeit der Diplomatie vorherrschen – mit der regulären Justiz, wie sie etwa aus der deutschen Strafgerichtsbarkeit bekannt ist, hat dieses Gericht der Vereinten Nationen also wenig gemeinsam. Die Verhandlung selbst ist dann – wie erwartet – nur bedingt spannend. Die internationale Presse ist zahlreich vertreten, und auch der Chef von Greenpeace International wird schnell ausfindig gemacht. Interessant ist es aber trotzdem, das auf Diplomatie bauende und in letzter Konsequenz damit eben doch relativ zahnlose Schwert der Völkerrechtsjustiz mal in live erleben zu können. Denn Russland ist tatsächlich nicht vor Gericht erschienen – mit der Begründung, es sei zwar dem Seerechtsübereinkommen beigetreten, habe aber gleichzeitig erklärt, sich nicht der hieraus erwachsenden Rechtsprechung des Seegerichtshofs zu unterwerfen. Diesbezüglich müsste das Gericht also zunächst seine Zuständigkeit erklären. Dies vorausgesetzt, bleibt es spannend, wie Russland reagiert, wenn der Gerichtshof tatsächlich die Freilassung der „Arctic 30“ fordern sollte. Mangels Weltpolizei zur Durchsetzung des Urteils bleibt dann letzten Endes der politische Druck. Nach der feierlichen Eröffnung durch das vielköpfige Gericht haben die Niederlande die Möglichkeit, das Anklage-Statement zu halten – dabei wechselt die „Agentin“ von Holland absatzweise zwischen Französisch und Englisch, den beiden Gerichtssprachen, hin und her. Im Anschluss stellen einzelne Richter einige – durchaus kritische – Fragen. Sie wollen unter anderem wissen, ob die Entscheidung zum Eindringen in die Sicherheitszone rund um die Plattform vom Kapitän der „Arctic Sunrise“ oder der Crew getroffen wurde oder wo genau die AktivistInnen festgenommen wurden. Nicht möglich ist es, aus diesen Fragen eine Vorfestlegung des Gerichts herauszuhören. Die weiteren juristischen Ausführungen der Niederlanden werden eingeleitet mit einem Zitat von Shakespeare zur Freiheit der Meere. Ein als Zeuge geladener Greenpeacer schildert sodann, in welchem Zustand sich die „Arctic Sunrise“ befinde, welche Gefahren ihr in der Barentsee drohten, und weshalb die Haftbedingungen unhaltbar seien. Die Niederlande schließt ihr Statement eindrucksvoll ab mit dem Hinweis, dass schon im Jahr 1594 der holländische Seefahrer Willem Barent in der heute nach ihm benannten Barentsee im Eis strandete. Damals allerdings habe er große Unterstützung in Russland erfahren und konnte bald nach Amsterdam zurückkehren – dies sei auch den „Arctic 30“ zu wünschen, bevor der strenge Winter einkehre. Das Gericht kündigt an, am Freitag, den 22.11.2013 seine Entscheidung zu verkünden. Bleiben wir gespannt – Solidarität mit den „Arctic 30“! Eichhörnchen und Raphael

Cecile Lecomte

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