Sieg für die Demonstrationsfreiheit: ROBIN WOOD-Aktivistin bekommt Recht im Palmöl-Prozess

Das Landgericht Oldenburg hat jetzt den Freispruch für die ROBIN WOOD-Aktivistin bestätigt, die sich im September 2012 an der Demonstration vor der Palmöl-Raffinerie des Wilmar-Konzerns in Brake (Wesermarsch) beteiligt hatte. Damit ist der Freispruch aus der ersten Instanz rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Berufung gescheitert!
In seiner ausführlichen Begründung des Beschlusses stärkt das Landgericht Oldenburg die Demonstrationsfreiheit. Es würdigt das Ziel der Aktion, auf existentielle Umwelt- und Menschenrechtsfragen aufmerksam zu machen und stellt fest, dass Beeinträchtigungen im konkreten Einzelfall gegenüber dem Demonstrationszweck zurücktreten müssen. Die Berufung durch die Staatsanwaltschaft sei „offensichtlich unbegründet“ und „unzulässig“.

Die Aktivistin hatte gemeinsam mit anderen auf den Zufahrten der Raffinerie in Brake mit Transparenten, Dreibeinen und Betonpyramiden demonstriert. Der Protest richtete sich gegen den Kahlschlag von Tropenwäldern, Landraub und Klimaschäden, für die Wilmar als weltweit größter Palmöl-Händler verantwortlich ist. Anschließend hatten acht Beteiligte Strafbefehle bekommen, gegen die sie Widerspruch einlegten. Über einen dieser Widersprüche verhandelte das Amtsgericht Brake ausführlich am 30. Oktober 2013 und am 8. Oktober 2014. Das Ergebnis: Freispruch!
Strafbefehle, die Umwelt- und MenschenrechtsaktivistInnen nach Protestaktionen bekommen, halten einer gerichtlichen Prüfung häufig nicht stand. Doch nur wer dagegen fristgerecht Widerspruch einlegt und sich vor Gericht wehrt, kann verhindern, zu Unrecht abgestraft zu werden.
Mehr Infos:
Radio-Beitrag v. 8.1.15 zum Palmöl-Prozess im Audio-Portal Freier Radios
Nordwest Zeitung v. 7.1.15