Bundesregierung schickt im Weihnachtstrubel Fracking-Paket auf den Weg

Die Bundesregierung hat den Weihnachtstrubel genutzt,  um ein Gesetzespaket auf den Weg zu bringen, durch das Fracking in Deutschland ermöglicht wird. Dazu sollen die wasser- und naturschutzrechtlichen Vorschriften geändert werden. Neben dem Fracking-Gesetz sollen die bergrechtlichen Vorschriften bei der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung  sowie des  Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung geändert werden.  Bis zum 23. Januar haben die Bundesländer und Umweltverbände Zeit, Stellungnahmen abzugeben.

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Fracking-Protest in Bremen, Foto: ROBIN WOOD

Durch diese Änderungen wird Fracking unterhalb von 3000 Metern vollständig freigegeben. Auch oberhalb von 3000 Metern wird Fracking grundsätzlich erlaubt. Nur bei Schiefergas und Kohleflözgas muss eine frackingfreundliche Kommission die Nutzung absegnen. Die Erforschung der Gebiete mit kommerzieller Nachnutzung kann sofort beginnen, ab 2018  können die kommerziellen Vorhaben dann freigegeben werden. Vertreter der Umweltverbände sind in der Kommission gar nicht erst vorgesehen. Zudem entscheidet die Kommission mit 2/3 Mehrheit, so dass kritische Stimmen untergehen.

Neben der Gefährdung des Grundwassers belegen neueste Untersuchungen amerikanischer Wissenschaftler, dass Erdbeben in Ohio durch Fracking ausgelöst worden sind, berichtet zum Beispiel Spiegel-Online.

Auch der Nutzen des Frackings ist sehr beschränkt und wiegt die Gefährdung des Grundwassers in keinster Weise auf: Aus gefrackten Sandstein-Lagerstätten deckt Deutschland gerade einmal 0,8 % seines Energiebedarfs. Mit Schiefergas könnten es 2-3% werden. Dieser Bedarf lässt sich mit Energiesparmaßnahmen und dem beschleunigtem Ausbau der Erneuerbaren Energien viel umweltfreundlicher decken.

Es geht auch anders: Frankreich und jüngst auch der Bundesstaat New York haben Fracking grundsätzlich verboten.

 

Tobias Darge

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