Illegales Tropenholz gelangt weiterhin unkontrolliert nach Europa
Der Raubbau an den Wäldern ist eines der drängendsten globalen Umweltprobleme. Nach Schätzungen von INTERPOL werden zwischen 50 und 90 Prozent der Holzernte im, Amazonas, in Zentralafrika und in Südostasien, illegal geschlagen. Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die vor zwei Jahren in Kraft trat, sollte eigentlich sicherstellen, dass kein illegales Holz in der EU auf den Markt kommt. Tatsächlich hat diese Verordnung jedoch große Schlupflöcher, so dass nach wie vor illegales Holz nach Europa gelangt. Die EUTR soll dieses Jahr revidiert werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen daher bis zum 30. April einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung in Brüssel abgeben. ROBIN WOOD hat nun das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert, die Verordnung zu verschärfen (siehe).
Mit einem Marktcheck in Hamburger Kaufhäusern hat ROBIN WOOD erst kürzlich belegt, dass noch immer zahlreiche Produkte aus Tropenholz ohne Legalitätsnachweis in den Kaufhausregalen landen (siehe). Denn viele Holzprodukte fallen gar nicht unter die Verordnung. Die Liste der „vergessenen“ Holzprodukte ist lang: Musikinstrumente, Sitzmöbel, Holzkohle, Sportgeräte, Spiele, Werkzeuge, Waren aus dem Küchenbereich sowie Bücher und andere verarbeitete Papierprodukte. Für all diese Produkte müssen die Hersteller/innen und Händler/innen noch immer keinerlei Nachweise für deren legalen Ursprung erbringen.
Illegales Tropenholz kann aber auch über verschiedene EU-Länder unkontrolliert eingeführt werden. Denn selbst zwei Jahre nach Inkrafttreten haben noch nicht alle Länder die EU-Verordnung vollständig umgesetzt. Dazu gehören z.B. Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Griechenland. Die dortigen Behörden haben bislang keinerlei rechtliche Handhabe für Kontrollen, Beschlagnahmung und Verfolgung.
In Deutschland ist die EU-Verordnung mit dem Holzhandels-Sicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Aber auch hier sind die Regelungen insbesondere zur Strafbarkeit von Verstößen viel zu lasch. So ist selbst der vorsätzliche Import von illegalem Holz lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand seine Verstöße „beharrlich wiederholt“, kann dies als Straftat geahndet werden. Abschreckung sieht anders aus. Die Vorgaben sind auch häufig zu ungenau, so dass Hinweise von Umweltverbänden oft nicht weiterverfolgt wurden.
Diese EU-Holzhandelsverordnung ist damit nur ein erster und bislang leider noch sehr enttäuschender Schritt auf dem Weg zum Schutz der noch vorhandenen intakten Wälder. In der öffentlichen Diskussion um die EUTR geht leider auch viel zu oft unter, dass die Wälder in vielen Ländern auch ganz legal durch Rodung und Umwandlung in Plantagen zerstört werden. Auch der Handel mit bedrohten Holzarten ist, sofern sie nicht auf der CITES-Liste stehen, weiterhin legal. Wir brauchen deshalb zusätzlich verbindliche Regelungen, die den Import von Hölzern und Holzprodukten an ökologische Mindeststandards binden. Auch bleibt nach wie vor offen wie zuverlässig sichergestellt werden kann, dass das Holz tatsächlich aus legalen Quellen stammt. Die EU will mit den Herkunftsländern Partnerschaftsabkommen abschließen. Solange aber in vielen dieser Staaten keine Rechtsstaatlichkeit herrscht, sind solche Vereinbarungen und daraus resultierende Legalitätsnachweise kritisch zu sehen.
Die meisten Verbraucher/innen wollen keine illegalen oder bedrohten Hölzer kaufen. Durch die Beteuerungen der Bundesregierung und der Holzwirtschaft wiegen sich viele von ihnen in der falschen Sicherheit, dass solche Hölzer nicht mehr im nennenswerten Umfang nach Deutschland importiert und hier gehandelt werden dürfen. Erkennen und damit vermeiden können sie brisantes Holz beim Einkauf nicht. Eine Kennzeichnungspflicht für die Art und Herkunft des Holzes, wie es die Schweiz bereits praktiziert, ist daher ebenfalls längst überfällig.
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