Fracking-Erlaubnisgesetz: Der Countdown läuft!

Bis heute steht nicht fest, ob das skandalöse Fracking-Erlaubnisgesetz, das von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegt worden ist, wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause des Bundestags verabschiedet wird. Viele Abgeordnete in der großen Koalition, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon gehörig unter genauer Beobachtung der BürgerInneninitiativen und der Parteibasis. DIE LINKE macht Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.
Bisher haben sich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD, die seit vergangener Woche tagen, lediglich darauf verständigen können, die in dem Fracking-Gesetzespaket vorgesehene 3.000-Meter-Grenze zu streichen.
Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne von Gabriel und Hendricks bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich und daher zu erlauben sei. Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3.000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt.
Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes bisher nicht verständigen können. Dadurch ändert sich aber grundsätzlich nichts: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Und für die Beurteilung wird die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission zuständig sein, die nach wie vor im Gesetz steht.
Es bleibt dabei: Mit dem Gesetzespaket der Großen Koalition wird Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten „Tight Gas“ ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat.
Wir LINKEN fordern stattdessen ein grundsätzliches und echtes Fracking-Verbots ohne Ausnahmen.

Post von Schlumberger, Halliburton und Co

Derweil bekommen die Bundestagsabgeordnete seit Tagen Post aus der Erdgas-Branche. Sie stammen teilweise von Betriebsräten wie z.B. der RWE-Tochter DEA oder Halliburton, teilweise von Geschäftsführungen oder wie im Fall von Schlumberger von Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam. In den Briefen wird die Gefährdung von ungefähr 20.000 Arbeitsplätzen in den Raum gestellt, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition nicht durchkommen.
Die behaupteten Zahlen zur Arbeitsplatzrelevanz von Fracking sind weder belegt noch nachzuvollziehen; die Daten der statistischen Ämter stehen dem entgegen. So weist das Niedersächsische Landesamt für Statistik für 2013 die Summe der Beschäftigten in der Erdgasförderung (Summe aus Förderungstätigkeiten und Dienstleistungen) von ca. 3.700 Personen aus. Das statistische Bundesamt weist ca. 3.200 Arbeitsplätze in der bundesweiten Förderung von Erdöl und Erdgas aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zweidrittel der deutschen Gasförderung ohne Fracking erfolgt. Unter Berücksichtigung der Personalsituation anderer Firmen der Gasbranche würde sich bei einer pessimistischen Schätzung eine maximale Anzahl von 600 Personen ergeben, die direkt von einem Fracking-Verbot betroffen sein würden. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu den genannten angeblich gefährdeten 20.000 Arbeitsplätzen. Hinzukommt: Angesichts des großen Arbeitsplatzpotentials im Bereich der erneuerbaren Energien ist bei der Realisierung der Fracking-Technik gesamtgesellschaftlich von negativen Arbeitsplatzeffekten auszugehen.
Von besonderer Qualität ist der Brief, den Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger an die Bundestagsabgeordneten geschrieben haben. Unverhohlen wird mit Einbußen bei der Sicherheit gedroht: „Der Wegfall dieses Sektors mündet mit großer Wahrscheinlichkeit in: Gefährdung der Umwelt durch den Mangel an Experten für die fachgerechte Stilllegung der existierenden Bohrungen, wie die daraus entstehende Gefährdung der Allgemeinheit.“
Dabei unterschlagen Betriebsrat und Geschäftsführung von Schlumberger die den Unternehmen obliegende, gesetzlich vorgeschriebene Betreiberverantwortung: Bohrunternehmen müssen für die Einstellung ihres Betriebs einen Abschlussbetriebsplan (§ 53 BBergG) vorlegen. Dieser kann gemäß § 55 BBergG nur zugelassen werden, wenn Gefährdungen wie die im Brief erwähnten ausgeschlossen werden. Soweit keine Experten für die fachgerechte Stilllegung in Deutschland vorhanden sind, müssen Experten aus dem Ausland hinzugezogen werden.
Der Schlumberger-Brief, über den der WDR und die TAZ bereits berichtet haben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. So soll die Politik vor die Alternative gestellt werden: „Entweder das von der Bundesregierung geplante Fracking-Recht wird verabschiedet oder wir übernehmen keine Verantwortung für die Folgen und Hinterlassenschaften der Gasgewinnung in Deutschland.“
DIE LINKE wird sich derartigen Erpressungsversuchen nicht beugen. Wir werden vielmehr gemeinsam mit den BürgerInneninitiativen und Umweltverbänden in den kommenden Tagen weiter Druck für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen machen.
Fortsetzung folgt

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