Urteil im Prozess gegen Uranzug-Protest – Atomtransporte stoppen!
Im Sommer 2012 stoppten Proteste einen Atomtransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau mit einer Ankettaktion. Beteiligt waren AktivistInnen von ContrAtom, Robin Wood sowie von Anti-Atom-Gruppen aus dem Münsterland. Am Freitag (25.9.2015), verhängte das Landgericht Münster nun in zweiter Instanz ein Urteil gegen die damals angeketteten Personen.
Am 30. Juli 2012 stoppten AktivistInnen einen Zug, der abgereicherten Uranmüll (Uranhexafluorid) transportierte. Trotz „Atomausstiegs“ sind damals wie heute noch immer zahlreiche Atomtransporte auf Straßen, Wasser und Schienenwege unterwegs. Vor Gericht lautete die Anklage gegen die AktivistInnen auf Störung öffentlicher Betriebe.
Am Freitag (25.9.2015), verhängte das Landgericht Münster nun in zweiter Instanz ein Urteil gegen die damals angeketteten Personen: Die Zahlung von 110 und 90 Tagessätze Geldstrafe. Gegen das erstinstanzliche Urteil (80 bzw. 110 Tagessätze) hatten die beiden verurteilten Personen Rechtsmittel eingelegt. Auch gegen das zweitinstanzliche Urteil werden die AktivistInnen Rechtsmittel einlegen.
Weiter muss es heißen: Atomtransporte stoppen! – Atomausstieg sofort und weltweit!
- Hintergrundinformationen zu Aktion und Prozess
- Protest kostet! – Unterstützungsmöglichkeiten der Rechtshilfe
- Informationen zum Thema Atomtransporte: www.robinwood.de/atomtransporte