Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.
Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.
In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“
Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“
Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

Dirk Seifert

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