Kommission bekräftigt Atommüll-Export-Verbot – Exporte aus Jülich in die USA sollen verhindert werden
Die „Endlager“-Kommission hat heute ihre Forderung nach einen Atommüll-Export-Verbot bekräftigt und konkretisiert. Anlass war ein Antrag aus Sachsen, der den bereits erfolgten Beschluss noch einmal in Frage stellen wollte. In der Debatte wurde noch einmal deutlich betont: Die einzige Ausnahme, die aus Sicht der Kommission derzeit von diesem Verbot möglicherweise zulässig wäre, ist der Forschungsreaktor in München Garching (Medizin-Forschung). Das aber nur, wenn (künftig) „unter Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen“ entsprechende Anforderungen an die Lieferungen von Brennelementen bestehen. Derzeit ist das nicht der Fall. Damit unterstreicht die Kommission auch ihre Position, dass es sonst grundsätzlich für Forschungsreaktoren keine Ausnahmen geben soll. Das betrifft vor allem den Atommüll aus Jülich, wo 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen lagern, die der Betreiber als eine Möglichkeit in die USA exportieren will.
- Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll
- Den Beschluss der Kommission muss die Bundesregierung allerdings erst noch in das Atomgesetz übernehmen und dazu einen entsprechenden Beschluss des Bundestages herbeiführen. Wann das sein wird, ist noch offen. Allerdings soll dieser Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Einfach ist das sicher nicht, was sich hinter diesem Antrag bzw. Beschluss verbirgt. Der Grund für die komplexe Situation mit Blick auf Jülich: Eigentlich war der Reaktor, dessen Müll jetzt in Jülich liegt, ein Prototyp für eine neue Reaktorlinie. Der AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchs-Reaktor) wurde betrieben von zahlreichen Stromunternehmen vor allem in NRW und diente der kommerziellen Stromerzeugung. Allerdings war er als Prototyp ein Versuchsreaktor, denn es sollten aus dem Betrieb Erkenntnisse für ein Serienmodell gewonnen werden. Weder Fisch noch Fleisch? Aber kein Forschungsreaktor, denn unter diesem Begriff werden eigentlich nur Atomreaktoren definiert, die nicht Strom, sondern Neutronen für z.B. die Materialforschung erzeugen.
Erst als die Lagerung dieser Atomabfälle zum Problem wurde (Die Lagerhalle erfüllt heutige Anforderungen nicht), versuchten die staatlichen Betreiber und das Bundesforschungsministerium den Atommüll zum Forschungsmüll umzudefinieren. Denn: Atommüll aus Anlagen zur Stromerzeugung dürfen nicht exportiert werden. Atommüll aus der Forschung aber schon (weil diese oft höher angereichertes Uran benutzen, das auch atomwaffentauglich wäre).
Auf diese Problematik reagierte die Kommission mit dem Beschluss eines grundsätzlichen Export-Verbots in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Wirtschaftsministerium.
Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor
In der Sitzung am 4.4. hatte Sachsen diesen Beschluss noch mal versucht, auf zu machen. Hintergrund dafür: Sachsen wollte hochradiokative Abfälle aus dem Forschungszentrum Rossendorf nach Russland exportieren. Dazu gab es massive Proteste und das Bundesumweltministerium erklärte schließlich, dass dieser Export nicht in Frage komme, weil eine atomrechtlich vorgeschriebene „schadlose Verwertung“ angesichts der Zustände in der entsprechenden russischen Anlage in Majak nicht gegeben sei. Statt nach Russland wurde der Atommüll daher in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert und soll von dort aus in ein deutsches Endlager.
Der Haken daran: Während die westdeutschen Forschungsanlagen vor allem im Besitz des Bundes sind, der über das Forschungsministerium daher den maßgeblichen Anteil an den Folgekosten trägt, sind die ehemaligen DDR-Anlagen ohne Bundesbeteiligung. Daher muss das Bundesland Sachsen sämtliche Kosten für die Zwischenlagerung in Ahaus übernehmen und auch die Kosten für die Endlagerung.
Der Export nach Russland hätte das Bundesland von diesen Lagerkosten befreit. Das Export-Verbot, dass die Kommission nun verlangt, hätte also zur Folge, dass Sachsen auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Beteiligung des Bundes, wie sie in den westlichen Bundesländern üblich ist, so die Forderung der Sachsen, wäre also angemessen. Genau das wurde nun in einer Fußnote auch in der „Endlager“-Kommission als Kompromiss zum generellen Export-Verbot vereinbart.
Die Ergänzungen zum bisherigen Beschluss:
Dokumentation des Beschlusses der Kommission vom 4.4. als Ergänzung:
Kapitel 8.5 am Ende wie folgt ergänzen:
Sollte also zum Beispiel in einem bestimmten Fall ein ausländischer Staat seine Lieferung von Kernbrennstoffen für einen Forschungsreaktor in Deutschland unter Non-Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen davon abhängig machen, dass die bestrahlten Brennelemente später an den Lieferstaat zurückzugeben sind, so wäre dies unbeschadet eines generellen Exportverbots im Interesse der Sicherstellung der Forschung in Deutschland zu ermöglichen.1
1 Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten
Forschungsreaktoren des Forschungszentrurns Rossendorf hin, deren
bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland
exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im
Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird
gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.
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