Atom-Deal: Grüne, SPD, CDU, CSU zum Vorteil der Konzerne
Die GRÜNEN sind wie die CDU/CSU und die SPD dafür: Der Atommüll und die Kostenrisiken seiner künftigen Lagerung werden verstaatlicht – die Atomkonzerne sind diese Sorge ab kommenden Donnerstag los. Dafür zahlen sie einmalig eine Summe von knapp über 23 Mrd. Euro in einen neuen öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Reicht dieser Betrag nicht, um die künftigen Kosten der Atommülllagerung zu zahlen, wird die SteuerzahlerIn zur Kasse gebeten (dpa-Meldung hier oder tagesspiegel). Einzig die Fraktion DIE LINKE verweigert diesem Atom-Deal im Bundestag die Zustimmung. Kritisch setzt sich auch der „Atommüllreport“ mit dem Gesetz und seinen Folgen auseinander.
Wie sehr der anstehende Atom-Deal bei den Konzernen begrüßt wird, zeigt ihre Reaktion vom vergangenen Freitag, als sie 20 anstehende Klagen zu Atom-Themen für erledigt erklärten (taz). Diese würden für den fraglichen Fall, dass sie erfolgreich für die Konzerne wären, eine Entschädigung von maximal 800 Mio. Euro bringen, vermutlich aber deutlich weniger. Hinzu kommt, dass die Unternehmen nach dem weitgehenden Scheitern ihrer Verfassungsklage ebenfalls kaum Schadensersatz erhalten werden. Allerdings: Die Klagen gegen die Uran-Brennelemente-Steuer (ca. 6 Mrd. Euro) und die Vattenfall-Klage vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington sind nicht für erledigt erklärt. Der Vorteil für die Atomkonzerne aus dem jetzt anstehenden Deal zur Verstaatlichung der Atommüllrisiken ist derart bedeutsam, dass auch vorstellbar ist, dass diese beiden Klagen noch in nächster Zeit für erledigt erklärt werden. Das auch, weil Vattenfall nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche seine „Grund-Rechte“ als ausländisches Unternehmen wahrnehmen konnte (die Klage überhaupt zugelassen wurde) und damit in Washington eher geschwächt dasteht. Außerdem spricht viel dafür, dass die Uran-Brennelementesteuer ebenfalls korrekt ist und die Klage der Konzerne scheitern dürfte.
- Rückschlag für Atomkonzerne: Brennelementesteuer ist zulässig
- Atomkonzerne und Entschädigung: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt
Während einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 2.12. kritisierten auch Thorben Becker (BUND) und der Ökonom Prof. Dr. Bontrup, Direktor des Westfälischen Energieinstituts in der Westfälischen Hochschule, das vorliegende Gesetzespaket, das im Rekordtempo durch den Bundestag und Bundesrat katapultiert wird. Becker sprach in seinen Beiträgen von „Unabsehbare Risiken“ und meinte damit nicht nur die dauerhaften Kosten-Risiken durch den zu geringen Betrag, den die Konzerne in den Fonds einzuzahlen hätten. Er verwies auch darauf, dass es in dem Verfahren zur Verstaatlichung jede Menge Risiken gäbe, die sich die Atomkonzerne zu Nutze machen könnten, um ihre Dienstleistungen in der Übergangszeit mit überhöhten Preisen gegenüber dem Fonds abzurechnen. Bontrup sprach von einem „hundertprozentigen Politikversagen“ und kritisierte die absurde Regelung mit den Rückstellungen scharf. Für einen nicht verantwortbaren Festpreis würden die Konzerne aus der Verantwortung entlassen.
Schwere Kritik gab es auch zum Artikel zur Nachhaftung der Konzerne im Falle von Unternehmensabtrennungen, kurz Bad-Bank genannt. Bontrup und auch der Rechtsexperte Prof. Dr. Georg Hermes von der Uni Frankfurt (PDF, Stellungnahme aus hier downloadbar) bemängelten an den bisherigen Entwürfen, dass ausgerechnet für die Rückstellungen, die für die Stilllegung des AKWs unter der Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen, keine Sicherung vorgenommen werde. Doppelter Vorteil für die Atomkonzerne.
Hermes stellt in seinem Papier fest: „2. Keine konsequente Sicherung der Haftungsmasse“ und schreibt „Auffällig und in seiner Rationalität weder aus der Begründung noch aus der Gesamtkonzeption nachvollziehbar ist der Unterschied in der Nachhaftung zwischen der Stilllegung, dem Rückbau und der Verpackung einerseits und der Zwischenlagerung und Endlagerung andererseits. Der Entwurf des Nachhaftungsgesetzes (Art. 8) enthält in seinem § 3 Regelungen für die Nachhaftung in besonderen Fällen. In dieser Vorschrift wird insbesondere Vorsorge getroffen für die „Abspaltung“ von Unternehmensteilen des herrschenden Unternehmens entweder nach dem Umwandlungsgesetz (§ 3 Absatz 3) oder auf sonstige Weise (§ 3 Absatz 4). Diese Nachhaftung abgespaltener Teile eines herrschenden Unternehmens wird aber nur bezogen auf die „Zahlungsverpflichtungen aus § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes“. Dies bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtungen, die aus der Verpflichtung zur Stilllegung, zum Rückbau und zur Verpackung resultieren, nicht durch eine Nachhaftung von Abspaltungen herrschender Unternehmen gesichert sind. Nicht verständlich ist auch, warum die Nachhaftung von Abspaltungen nur für die Nachschusspflicht nach § 8 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes gilt und nicht für den Grundbetrag.“
Auf einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben am 2. Dezember zahlreiche Sachverständige Position bezogen und schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen von Bundesregierung und den Fraktionen CDU/CSU und Grünen, sind auf der Homepage des Bundestags online und hier im folgenden direkt als PDF zum download zu finden:
2 Gedanken zu “Atom-Deal: Grüne, SPD, CDU, CSU zum Vorteil der Konzerne”