Handelskammer und Volksentscheid Energienetze: OVG-Urteil bestätigt rechtswidriges Agieren der HK ohne Fakten
Das Agieren der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war und bleibt illegal. „Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2015 abgelehnt.“ Mit diesem Satz lehnt das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November (5 Bf 40/16.Z+17 K 4043/14) die Berufung der Handelskammer mit Ausnahme eines einzigen Tatbestands komplett ab. Als „Kampfverband“ hatte das Verwaltungsgericht das von der Handelskammer (und Vattenfall) getragene Bündnis in seinem erstinstanzlichen Urteil bezeichnet und gleich in fünf Punkten festgestellt, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.
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Das OVG ist nach einem Blick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich: „Diesen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Sachlichkeit werden die genannten Veröffentlichungen nicht gerecht.
Die Erklärungen gehen über möglicherweise noch zulässige „deutliche“, „pointierte“ oder „zugespitzte“ Äußerungen hinaus, weil sie polemisch sind (Synonyme für polemisch nach www.duden.de: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, geharnischt, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, unsachlich). Sie enthalten keinerlei sachliche Äußerungen wie etwa Fakten, Informationen, Argumente oder ähnliches. Vielmehr wird das Thema des Netzrückkaufs durch die plakative Frage „2 Milliarden € Schulden für Netzkauf ?“ und die resolut formulierten Antworten „Nicht mit meinem Geld bzw. meiner Zukunft“ sowie die Aufforderung „NEIN am 22. September“ völlig verkürzt und überspitzt dargestellt. Die Veröffentlichungen stellen einen möglichen Netzrückkauf in schonungsloser und übersteigerter Form als erhebliche Gefahr für die Zukunft und den Wohlstand der Hamburger Bürgerinnen und Bürger dar, dem es entgegenzutreten gilt.“ (Seite 12 des Urteils)
Auf insgesamt 33 Seiten legen die Richterinnen Dr. Daum, Knierim und Dannemann in dem Urteil gegen die Berufung der Handelskammer dar, dass rechtliche Grenzen deutlich überschritten wurden und bestätigt damit weitgehend das Verwaltungsgericht.
Über das Urteil berichtet auch das Abendblatt und ergänzt: „Unterdessen musste die Kammerführung aufgrund des Transparenzgesetzes angeben, wieviel Geld sie zuletzt für Prozesse ausgegeben hat. So hat das Verfahren wegen der widerrechtlichen Beteiligung an der Initiative gegen den Netzrückkauf die Pflichtmitglieder bisher fast 64.000 Euro gekostet. Der verlorene Prozess wegen der allgemeinpolitischen Äußerungen von Präses Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede 2015 beim „Ehrbaren Kaufmann“ schlug schon jetzt mit satten 101.000 Euro zu Buche.“
Diese Beträge muss man sich vor dem Hintergrund der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ noch mal vor Augen halten: Allein die heutigen Prozesskosten der Handelskammer liegen schon fast auf der Höhe, was die Initiative damals an Spenden für die zweite Stufe beim Volksbegehren insgesamt an Spendenmitteln eingesetzt hatte! Laut dem Rechenschaftsbericht (Drucksache 20/10673, PDF) lagen die Aufwendungen bei rund 84.000 Euro. Inzwischen musste die Handelskammer auch zu weiteren Gerichtsverfahren Angaben zu den Kosten machen. Die sind hier als PDF online auf FragdenStaat.
- Zum Transparenzgesetz und Handelskammer steht auch noch ein Urteil aus: Transparenz und Handelskammer: Hamburgs heutiger Justizsenator brachte Klage für Chaos Computer Club auf den Weg
- Die Handelskammer Hamburg und das Elend mit der Transparenz
Nur in einem Punkt hat das OVG eine Berufung zugelassen: Eine Berufung wird lediglich wegen eines Fehlers des Verwaltungsgerichts zugelassen, der im Zusammenhang mit einer Anzeige steht, die kurz vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ veröffentlicht wurde (siehe Foto oben). Während das VG in seinem Urteil davon spricht, das Logo der Handelskammer wäre hier eingesetzt gewesen, was aber nicht der Fall war. Dazu das OVG: „Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ rechtswidrig war.
Ein weiteres Ärgernis aus dem Netze-Volksentscheid beschäftigt die Handelskammer bis heute noch viel mehr. Aufgrund der harten Linie der HK gegen den Volksentscheid hatten sich 2013 erstmals UnternehmerInnen zu einer Opposition unter dem Namen „Kammer sind WIR“ zusammengeschlossen und waren sofort ins Plenum gewählt worden. Im kommenden Februar wird das Plenum der Handelskammer nun neu gewählt und seit Monaten tobt eine heftige Auseinandersetzung über mangelnde Transparenz, überhöhte Gehälter und immer wieder über die Grenzüberschreitungen der derzeitigen Spitze um Präses Melsheimer und Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Über die „Kammer sind WIR“: Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung
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