Das Schiedsverfahren Vattenfall AB und andere gegen die Bundesrepublik Deutschland, ICSID Fall Nr. ARB/12/12, ist seit Mai 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Englisch: International Centre for the Settlement of Investment Disputes, ICSID) anhängig. Vom 21. November bis zum 27. November 2020 (mit Ausnahme des 26. November) findet eine weitere mündliche Verhandlung im Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall statt. Die Verhandlung wird per Internet-Videostream übertragen. Die Übertragungen der mündlichen Verhandlung sind über folgende Links zugänglich:
Verhandlungstag 1 (21. November 2020)
Verhandlungstag 2 (22. November 2020)
Verhandlungstag 3 (23. November 2020)
Verhandlungstag 4 (24. November 2020)
Verhandlungstag 5 (25. November 2020)
Verhandlungstag 6 (27. November 2020)
Das Schiedsgericht hat keinen Termin für einen Schiedsspruch genannt. Gemäß Artikel 48 Absatz 5 ICSID-Konvention beziehungsweise Arbitration Rule 48 Absatz 4 kann das ICSID-Sekretariat einen Schiedsspruch veröffentlichen, falls beide Parteien zustimmen. Ohne diese Zustimmungen veröffentlicht ICSID Auszüge der den Schiedsspruch tragenden Erwägungen.
Informationen des ICSID-Sekretariats
Das ICSID-Sekretariat informiert auf seiner Internetseite über die einzelnen Verfahrensschritte regelmäßig und in öffentlich zugänglicher Form. Die Informationen über das Klageverfahren sind hier abrufbar.
Unter der Statusanzeige „Proceeding“ veröffentlicht das ICSID-Sekretariat allgemeine Informationen zum Schiedsverfahren, die im Folgenden kurz dargestellt werden:
Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf den Energiecharta-Vertrag. Das Schiedsgerichtsverfahren wird nach den Verfahrensregeln der ICSID-Konvention geführt. Das Schiedsgericht hat sich am 14. Dezember 2012 konstituiert und setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Jede Partei hat einen Schiedsrichter benannt, beide Parteien haben einvernehmlich den dritten Schiedsrichter benannt, der dem Gericht auch vorsitzt. Die Klägerinnen sind: Vattenfall AB (schwedisch), Vattenfall GmbH (deutsch), Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (deutsch), Kernkraftwerk Krümmel GmbH (deutsch) und Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co oHG (deutsch).
Unter der Statusanzeige “Materials“ stellt das ICSID-Sekretariat auch die Eröffnungs- und Schlussplädoyers der mündlichen Verhandlung in Washington vom 10. Oktober und 21. Oktober 2016 im Videoformat zur Verfügung. Das Schiedsgericht hatte damals gemäß der Übereinkunft beider Parteien entschieden, die Verhandlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – unter Wahrung vertraulicher oder anderweitig geschützter Informationen. Die englischsprachige Verhandlung wurde per Videostreaming im Internet übertragen. Die Videoübertragung begann am ersten Verhandlungstag, d. h. Montag, 10. Oktober 2016 um ca. 20:30 Uhr MESZ und an den darauffolgenden acht Verhandlungstagen jeweils um ca. 19:00 Uhr MESZ.
Zu den Dokumenten und der Videoübertragung des Eröffnungs- und Schlussplädoyers aus dem Jahr 2016 gelangen Sie hier.
Auch die Entscheidungen über den Befangenheitsantrag der Bundesregierung von November 2018 und vom 16. April 2020 sind verfügbar. Auf der Webseite des ICSID-Sekretariats zum Fall-Nr. ARB/12/12 wurden folgende Dokumente veröffentlicht:

  • Entscheidungsvorlage des Ständigen Schiedshofs in Den Haag (Englisch: Permanent Court of Arbitration, PCA) vom 4. März 2019,
  • Entscheidung der seinerzeitigen Interims-Weltbank-Präsidentin vom 6. März 2019;
  • Entscheidungsvorlage des Ständigen Schiedshofs in Den Haag vom 6. Juli 2020 und
  • Entscheidung des Weltbank-Präsidenten vom 8. Juli 2020.

Unter der Statusanzeige “Procedural Details“ stellt das ICSID-Sekretariat zudem eine Übersicht über die einzelnen bisherigen Verfahrensschritte bereit.
Liste Energiecharta-Sekretariat
Eine Veröffentlichungsquelle zu abgeschlossenen Fällen, die auf dem Energiecharta-Vertrag basieren, stellt das Energiecharta-Sekretariat zur Verfügung. Unter der Überschrift „List of all Investment Dispute Settlement Cases“ sind die Verfahren zum Energiecharta-Vertrag gelistet, darunter auch der bereits abgeschlossene Fall ARB/09/6 („Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG (Sweden) versus Federal Republic of Germany”), jeweils mit Angabe der prozeduralen Zwischenschritte sowie des Schiedsspruchs, sofern ein solcher ergangen ist.