Das Ringen um die eigenen Rechte kann zäh sein. Diese Erfahrung hat eine ROBIN WOOD-Aktivistin gemacht, die sich vor Gericht gegen ihre Behandlung durch die Polizei gewehrt hat. Vor rund fünf Jahren hatte die Polizei Cottbus die Umweltschützerin – nach einer Protestaktion gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus in der Lausitz – fast neun Stunden lang ohne Richterentscheidung im Gewahrsam festgehalten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat nun in einem Anerkenntnisurteil entschieden, dass die Bedingungen, unter denen die Frau damals festgehalten wurde, rechtswidrig waren (VG Frankfurt/O VG 6 K 123/12). 27.9.2007: Räumung der Baumbesetzung gegen Braunkohletagebau in Lacoma (Foto: ROBIN WOOD, U.Bertrand) Rückblende: Im September 2007 hielten ROBIN WOOD-AktivistInnen Tag und Nacht Bäume in der Lacomaer Teichlandschaft bei Cottbus besetzt. Sie protestierten damit gegen den Energiekonzern Vattenfall, der auch diesen Landstrich in der Lausitz abbaggern wollte, um noch mehr Braunkohle zu fördern. Am 27. September wurden die AktivistInnen brutal geräumt und in Gewahrsam genommen. Die Bäume wurden umgehend gefällt, das einst ökologische wertvolle Teichgebiet verwüstet. Auch ROBIN WOOD-Aktivistin Suse wurde von der Polizei im Zentralgewahrsam in Cottbus weggesperrt. Stundenlang bekam sie keine Sitz- und Ruhegelegenheit, nichts zu essen oder zu trinken. Auch die Möglichkeit, telefonisch mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, wurde ihr erst verwehrt und nach Stunden nur so gestattet, dass die Polizisten mithören konnten. Das war rechtswidrig und ein Verstoß gegen die Freiheitsgarantie des Grundgesetzes und gegen die Gewahrsamsbefugnisse des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nun festgestellt und der Polizei aufgegeben, die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Das ist ein Erfolg. Es ist wichtig, dass sich viele wehren. So lernt die Polizei, dass sie kontrolliert wird und Grundrecht und Rechtsvorschriften einhalten muss“, sagt Rechtsanwältin Ulrike Donat. Dass die Unterbringung während der Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, ist damit geklärt. Ob die Polizei die Aktivistin überhaupt und so lange festhalten durfte, darüber wird weiter vor Gericht gestritten. Ein Ende ist noch nicht absehbar. Der Rechtsstreit über den Gewahrsam und den Richtervorbehalt ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Berufung (OVG 1 N.59/12). Die Presse-Infos zur damaligen Baumbesetzung: 28.9.2007, Vattenfall zerstört Lacoma 27.9.2007, Zahlreiche Bäume noch immer besetzt27.9.2007, Vattenfall beginnt Kahlschlag in Lacoma17.9.2007, Baumbesetzung gegen Klimakillerkonzern Vattenfall