Gestern fand vor dem Amtsgericht Rüsselsheim ein Prozess gegen die Flughafenausbaugegnerin Franziska statt, der nach Baumbesetzungen im inzwischen zerstörten Kelsterbacher Wald im Frühjahr 2009 dreifacher Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das Verfahren wurde im Verhandlungsverlauf eingestellt, nachdem der Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport AG, die Strafanzeigen zurückzog. Camp im Kelsterbacher Wald 2008/9 Die Aktionen, die Franziska zur Last gelegt wurden, fanden im Rahmen des Protestes gegen den Bau der Landebahn Nordwest und konkret anlässlich der damit zusammenhängenden Rodung von 250 ha Wald im Frühjahr 2009 statt. „Ich lebte damals dort im Widerstandsdorf. Als dann im Frühjahr 2009 die Rodungsarbeiten begannen, fand ich: Wir können doch nicht ohne Widerstand zulassen, dass der Flughafen immer weiter ausgebaut wird. Es grenzte meiner Meinung nach an Wahnsinn, zusätzliche Flugbewegungen zu ermöglichen, obwohl die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels weltweit längst bekannt sind und gleichzeitig der zunehmende Fluglärm für die Anwohner_innen immer belastender wird“, so Franziska. Noch vor der Einlassung zur Sache wurde Horst Amman, der zuständige Leiter des Flughafenausbaus in den Saal gerufen. Er gab bekannt, die Fraport AG würde ihre Strafanträge zurückziehen. Diese Zurücknahme bliebe aber auf den Einzelfall beschränkt und es solle kein Präzedenzfall geschaffen werden. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren nach § 206a ein, da Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt werden darf. ROBIN WOOD-Baumhaus im Kelsterbacher Wald 2008/9 Dem vorausgegangen waren offensichtlich Gespräche zwischen dem Gericht und Herrn Amman in den Sitzungspausen sowie mehrere Telefonate mit Entscheidungsträger_innen der Fraport. Zuvor hatten mehrere Menschen außerhalb des Saales bei als Zeug_innen geladenen Angestellten der Fraport AG kritisch nachgefragt, weshalb denn überhaupt noch verhandelt werde. Es läge doch bereits seit April 2010 ein öffentliches Schreiben der Fraport AG an den Kreistag des Landkreises Groß-Gerau vor, in dem die Fraport AG erklärte, die Verfahren würden nur noch aufgrund eines öffentlichen Interesses, das die Staatsanwaltschaft sehe, verfolgt. Der genannten Brief war unter anderem von Thomas Vitzthum, Fraport-Prokurist, unterzeichnet worden. Dieser hatte auch die Strafträge gegen Franziska unterzeichnet. „In der Zurücknahme der Strafanträge ist kein freundliches Entgegenkommen der Fraport zu sehen, sondern diese ist auf politischen Druck hin geschehen.“, so ein Unterstützer, „Der Konzern befand sich in Erklärungsnot, als nun bekannt wurde, dass die Fraport immer noch Ausbaugegner_innen verfolgen lässt, obwohl nach außen propagiert wurde die Flughafenbetreiber-AG hätte damit längst nichts mehr zu tun.“ zur vollständigen Pressemitteilung zum Prozess gestern
Ein Gedanke zu “Öffentlicher Druck wirkt: Fraport zieht Strafantrag gegen Flughafenausbau-Gegnerin zurück”
Die Fraport musste auf dem aktuellen Richterspruch des
Bundesverfassungsgerichtes vom 07. März 2011 beugen, wonach
Sitzblockaden (was anderes sind Baumbesetzungen auch nicht)
als Mittel der demokratischen Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit erlaubt sind (BVG Beschluss AZ 1 BvR 388/05) http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
Der Versuch, engagierte Bürger zu kriminalisieren, ist gescheitert.
Die Fraport musste auf dem aktuellen Richterspruch des
Bundesverfassungsgerichtes vom 07. März 2011 beugen, wonach
Sitzblockaden (was anderes sind Baumbesetzungen auch nicht)
als Mittel der demokratischen Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit erlaubt sind (BVG Beschluss AZ 1 BvR 388/05)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
Der Versuch, engagierte Bürger zu kriminalisieren, ist gescheitert.