Luftverkehrsteuer höchstrichterlich bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ausdrücklich den umweltpolitischen Lenkungseffekt der Luftverkehrsteuergesetzes bestätigt. Das Land Rheinland-Pfalz, das den Heimathafen der RyanAir-Flotte in Frankfurt-Hahn hoch subventioniert, hatte ein Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gestzes angestrengt. Die Luftverkehrsteuer wird seit dem 1. Januar 2011 erhoben und bringt jährlich Einnahmen von rund einer Milliarde Euro. Dem stehen allerdings über 10 Milliarden Euro an Steuerausfällen gegenüber, da Kerosin von der Energiesteuer und internationale Flugtickets von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das Bundesverfassungsgericht hat heute diesen kleinen Schritt in Richtung gerechter Besteuerung von Mobilität bestätigt.

Die Luftfahrtindustrie macht massiv Lobbyarbeit gegen die Luftverkehrsteuer. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen haben nachgewiesen, dass die Behauptungen des Lobbyverbandes zu den negativen wirtschaftlichen Folgen der Steuer einer empirischen Untersuchung nicht standhalten. ROBIN WOOD fordert die Bundesregierung auf, die Steuer beizubehalten und weiterzuentwickeln. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung müssen auch für die Luftfahrt gelten.
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